Die Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» aus rechtsbürgerlichen Kreisen soll abgelehnt und stattdessen ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments eingeführt werden. Dies hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates, wie bereits früher der Ständerat, beschlossen, teilten die Parlamentsdienste am Donnerstag mit. Das Volksbegehren will dem Bundesrat und der Verwaltung eine Informationstätigkeit vor Urnengängen weitgehend verbieten.
Neu will die Kommission vorschreiben, dass der Bundesrat «kontinuierlich» über die Abstimmungsvorlagen informieren müsse. Dabei habe er die Grundsätze der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit zu beachten und dürfe keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Parole herausgeben. Der Beschluss der SPK ist mit 14 zu 6 Stimmen gefallen. Die Kommissionsminderheit erachtet die Informationspolitik der Bundesbehörden als zum Teil «überbordend» und möchte ihr engere Grenzen setzen als der indirekte Gegenvorschlag. Sie spricht sich deshalb für die Volksinitiative aus.
Donnerstag
01.11.2007