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Freitag
02.05.2025

Medien / Publizistik

Im Wahlkampf 2023 legte der SVP-Mann der Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan falsche Worte in den Mund... (Bild: Screenshot)

Im Wahlkampf 2023 legte der SVP-Mann der Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan falsche Worte in den Mund... (Bild: Screenshot)

Geht es nach der Immunitätskommission des Nationalrats soll die Immunität von SVP-Politiker Andreas Glarner aufgehoben werden. Damit wäre der Weg frei für ein Strafverfahren wegen Identitätsmissbrauch.

Es geht um ein mit künstlicher Intelligenz gefälschtes Video, das Andreas Glarner vor den Parlamentswahlen im Oktober 2023 auf X und Instagram veröffentlicht hat. Darin äussert sich die Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan über «kriminelle Türken» und ruft zur Wahl der SVP auf.

Die Immunitätskommission des Nationalrats findet, dass die «Schwere der Straftat» mehr wiege als die Meinungsäusserungsfreiheit, wie sie am Freitagnachmittag in einer Mitteilung schreibt.

Solche Handlungen würden dem Parlamentsbetrieb erheblichen Schaden zufügen. «Sie zu tolerieren würde bei den nächsten Wahlen solchem Verhalten die Tür öffnen.»

Es handelt sich um den ersten Fall, bei dem sich die Immunitätskommission mit der Verwendung von Deepfakes im Wahlkampf zu befassen hat. Gleichzeitig könnte in diesem Fall auch erstmals der neu geschaffene Straftatbestand des Identitätsmissbrauchs zur Anwendung kommen.

Als nächstes wird die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats über den Fall beraten.

In einem zweiten Dossier hat sich die nationalrätliche Immunitätskommission am Freitag gegen eine Aufhebung von Glarners Immunität entschieden. Hier geht es um den Verdacht der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass in einem islamkritischen Posting von Glarner in den Social Media.

Die Kommission begründete die Nicht-Aufhebung mit der Meinungsfreiheit. Die politische Debatte dürfe «nicht durch strafrechtliche Eingriffe behindert werden». 

Auch dieser Fall geht als nächstes zur Rechtskommission des Ständerats.