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Montag
19.03.2007

Im Verlauf des Jahres 2006 untersuchte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) den Einsatz des Videoüberwachungssystems bei der Firma Aldi Suisse AG. Mit zahlreichen Empfehlungen, die vom Detailhändler akzeptiert wurden, wirkte er auf einen datenschutzkonformen Einsatz dieser Technologie hin. Die Empfehlungen sind überdies als Handlungsanweisungen an alle im Dienstleistungssektor tätigen Betriebe zu betrachten. Der Edöb erwartet demzufolge, dass entsprechende Anpassungen vorgenommen werden, wo sich diese aufdrängen.

Nebst diversen Verbesserungen und Verfeinerungen wurde Aldi insbesondere angehalten, die Kameras im Kassenbereich aller Filialen so zu fokussieren, dass Aufnahmen von Mitarbeitenden nicht mehr möglich sind. Zudem hat sich Aldi verpflichtet, bis spätestens Ende 2008 in der Videoüberwachung datenschutzfreundliche Technologien (Privacy-Filter) einzusetzen.

Im Laufe der Kontrolle wurde der Zweck der Überwachung - Schutz gegen Diebstahl und Überfall - dem Verhältnis und der Intensität des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte gegenübergestellt. Eine Videoüberwachungsanlage verfolgt mit der Sicherung der Ware sowie der Aufklärung allfällig erfolgter Diebstähle oder Überfälle nachvollziehbare Zwecke. Vor dem Einsatz einer Videoüberwachungsanlage sind aber stets andere geeignete Massnahmen zu prüfen, die weniger in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreifen.

Der Edöb hat nach Kontrollen bei Migros und Coop im Jahr 2005, wo die Datenschutzkonformität der Kundenbindungsprogramme M-Cumulus und Supercard überprüft wurde, einen weiteren Grossverteiler bezüglich eines wichtigen Teilaspekts einer eingehenden Datenschutzkontrolle unterzogen. Siehe auch: Videoüberwachung von Mitarbeitenden ist unzulässig