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Freitag
04.07.2008

In den USA ist im Streit über angebliche Urheberrechtsverletzungen auf dem Video-Portal YouTube ein grosses Seilziehen um die persönlichen Daten der YouTube-Besucher ausgebrochen. Ein US-Richter in New York hatte in der Nacht auf Freitag bestimmt, dass Google den Mitgliedsnamen und die IP-Adressen (Internet-Protocol-Adressen) jedes einzelnen Nutzers am Viacom mitteilen müsse, der sich ein Video auf YouTube angesehen hat.

In einer ersten Reaktion hat Google mitgeteilt, die Daten nur anonymisiert weitergeben zu wollen. Viacom seinerseits versicherte, die Daten nicht dazu benutzen zu wollen, um Leute zu identifizieren und diese wegen Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen.

Datenschützer in den USA reagierten dennoch entsetzt auf das Urteil. Damit würden die Nutzungsgewohnheiten von vielen Millionen Internetnutzern blossgelegt. Sie zeigten sich skeptisch gegenüber der Versicherung beider Unternehmen, dass mit den Daten die Nutzer nicht identifiziert werden könnten. «Solch grosse Datensammlungen von Übermittlungsdaten sind wie Honigtöpfe für Strafverfolger und Prozessparteien», zitierte die «New York Times» Chris Hoofnagle vom Berkley Center for Law and Technology. Die privaten Daten könnten missbraucht werden oder an Drittparteien gelangen.

Für den Eidg. Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür ist das Urteil ein weiterer Beleg für die Binsenweisheit, dass vorhandene Daten auch genutzt werden, wie sein Sprecher Daniel Menna am Freitag sagte. «Wer im Internet surft, hinterlässt Spuren.» Deshalb sei es im eigenen Interesse, sich selbst etwa mit Pseudonymen zu schützen, sagte er. Und mit Hilfe einer IP-Adresse allein seien Internetnutzer kaum zu finden.

Viacom betreibt mehrere Fernsehsender. Das Unternehmen will mit Hilfe der Daten beweisen, dass der Erfolg von YouTube vor allem auf der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Videos beruht. Dabei geht es insbesondere um die von Nutzern ins Netz gestellten Musikvideos oder Ausschnitte aus Fernsehshows.