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Montag
25.02.2008

Im Kampf gegen Internet-Piraterie spürt die Schweizer Firma Logistep in Tauschbörsen Anbieter von Musik oder Filmen auf. Diesen flattert bald darauf eine Schadenersatzforderung ins Haus. Diese Methode ruft nun den eidgenössischen Datenschützer auf den Plan. In einer Empfehlung hat er die Firma aufgefordert, ihre Recherchen einzustellen. Logistep will nicht. Bei den gesammelten Informationen handle es sich nicht um personenbezogene Daten, weshalb das Datenschutzgesetz nicht anwendbar sei, heisst es in der Antwort von Logistep, die am Montag veröffentlicht wurde.

Die Firma forscht im Auftrag von Urheberrechtsinhabern in Tauschbörsen nach bestimmten Musik- oder Filmtiteln. Findet das Suchprogramm ein Werk, wird es automatisch heruntergeladen und gespeichert, zusammen mit der IP-Adresse und weiteren Daten des Anbieters. Die Informationen übermittelt Logistep an die Auftraggeber im In- und Ausland. Diese reichen Strafanzeige gegen unbekannt ein und gelangen anhand der IP-Adresse über die Justizbehörden an den Namen des Betroffenen.

Der Datenschützer Hanspeter Thür ist mit der Antwort von Logistep nicht zufrieden. Er will den Streit in den nächsten Wochen vor das Bundesverwaltungsgericht tragen, wie sein Stellvertreter, Jean-Philippe Walter, am Montag Informationen der Sendung «Mise au Point» des Westschweizer Fernsehens TSR bestätigte.