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Montag
24.10.2005

Die neuen Funktionen, die das Schengener Informationssystem SIS II bietet, und der breite Zugang verlangen zusätzliche Garantien für den Datenschutz. Das fordert der europäische Datenschützer in einer Stellungnahme vom Montag. Konkret sind es eigentlich mehrere Vorschläge mit verschiedenen rechtlichen Grundlagen, wie der Datenschützer erinnerte. Das mache die Regelungen für den Datenschutz «sehr komplex». Schengen will den Grenzübertritt von Personen, die Visaerteilung für Kurzaufenthalte, die polizeiliche Zusammenarbeit, die Rechtshilfe und Auslieferungen sowie die Bekämpfung des Waffen- und Drogenmissbrauchs regeln.

Der Datenschützer bedauerte es, dass keine Analyse über mögliche Folgen für die betroffenen Personen gemacht wurde. Er wies weiter darauf hin, dass sowohl SIS II als auch die Visadatenbank VIS den Einbezug von biometrischen Daten vorsehen. Die Zuverlässigkeit der biometrischen Daten scheinen gemäss dem Datenschützer «überschätzt» zu werden. Ein «fundamentaler Wechsel» sei zudem, dass die Behörden auch «zur Information» Zugang zum System haben sollen. Bisher war der Zugang an eine bestimmte Aufgabenerfüllung gekoppelt. Der Vorschlag der EU-Kommission wird derzeit in komplizierten und langwierigen Verhandlungen von den Schengenstaaten diskutiert. Der konkrete Start ist - auch für die Schweiz - derzeit für 2007 vorgesehen.

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Hanspeter Thür, wird SIS II beurteilen, wenn Konkretes auf dem Tisch liegt. Allerdings teile er durchaus gewisse Befürchtungen, sagte er auf Anfrage der SDA. Er verwies als Beispiel auf die Beurteilung zur Problematik der biometrischen Daten. Auch bei der Ausweitung des Zugriffs müsse man in jedem einzelnen Fall «sehr genau hinschauen», ob es das wirklich brauche.