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Freitag
18.01.2008

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte pfeift eine Schweizer Firma zurück, die mit ihren Untersuchungen im Rahmen der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken gegen das Datenschutzgesetz verstösst. Dabei werde die Legitimität der strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzern keineswegs in Abrede gestellt, berichtet am Freitag der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte. Es geht vielmehr um die Frage nach dem rechtlichen Rahmen, der eine Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses im privatrechtlichen Bereich erlauben würde. Ein solcher ist nicht gegeben. Solange das der Fall sei, habe die Firma die Bearbeitung von Personendaten zu unterlassen, hält der Datenschützer weiter fest.

Die Schweizer Firma betreibt im Auftrag der Medienindustrie in sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken Nachforschungen, um Urheberrechtsverletzungen aufzudecken, die durch den illegalen Austausch von Musik- und Videodateien begangen werden. Mit Hilfe einer eigens dafür entwickelten Software beschafft sich die Firma heimlich die IP-Adressen der Computer, über die illegale Inhalte zum Download angeboten werden, und übermittelt sie periodisch den Rechteinhabern der fraglichen Werke ins In- und Ausland.