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Sonntag
18.09.2005

Der heutige geopolitische Kontext und insbesondere der Kampf gegen den Terrorismus, das Internet, die Biometrie, die Entwicklung invasiver Technologien und die Entstehung von Biobanken machen deutlich, dass die Grundrechte und -freiheiten, namentlich das Recht auf Privatsphäre, unantastbare Elemente einer modernen demokratischen Gesellschaft sind, wie die 27. internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten in ihrer Schlusserklärung informierte.

Um diesen Herausforderungen entgegenzutreten, haben die Datenschutzbeauftragten beschlossen, auf die Anerkennung des universellen Charakters der Datenschutzprinzipien hinzuarbeiten. Zu diesem Zweck wurde auf Initiative der Schweiz eine Schlusserklärung verabschiedet, in der eine Zusammenarbeit mit den Regierungen und den internationalen und supranationalen Organisationen bei der Entwicklung eines universellen Datenschutzabkommens vereinbart wird. Die Erklärung bezweckt auch eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Datenschutzbehörden sowie die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Zivilgesellschaft. Die Zielvorgaben in dieser Erklärung sollen regelmässig auf ihre Verwirklichung überprüft werden. Eine erste Evaluierung ist anlässlich der 28. internationalen Konferenz im September 2006 in Argentinien vorgesehen.

Die 27. internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten, die auf Einladung des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten vom 14. bis 16. September 2005 in Montreux stattfand, verabschiedete ausserdem eine Resolution über die Verwendung von biometrischen Daten in Reisepässen, Identitätskarten und Reisedokumenten und eine Resolution zur Verwendung von Personendaten für die politische Kommunikation. Sie weisen darauf hin, dass die verbreitete Verwendung der Biometrie weit reichende Folgen für die Gesellschaft haben wird und dass ihr eine offen geführte weltweite Debatte vorangehen sollte. Die Datenschutzbeauftragten verlangen, dass frühzeitig wirksame Garantien eingeführt werden, damit die der Biometrie inhärenten Risiken vermindert werden können.

Schliesslich haben die Datenschutzbeauftragten eine von Italien vorgelegte Resolution betreffend die Verwendung von Personendaten für die politische Kommunikation verabschiedet. Unter Hinweis auf die Bedeutung der politischen Kommunikation im demokratischen Prozess unterstreichen die Datenschutzbeauftragten, dass bei jeglichen mit der Verarbeitung von Personendaten verbundenen Aktivitäten der politischen Kommunikation die Grundfreiheiten und -rechte der betroffenen Personen, einschliesslich des Rechts auf Datenschutz, beachtet werden müssen. Diese Formen der Verarbeitung müssen mit den Datenschutzprinzipien im Einklang stehen, insbesondere mit den Grundsätzen der Datensparsamkeit, der rechtmässig und nach Treu und Glauben erfolgten Datenerhebung, der Verhältnismässigkeit, der Zweckgebundenheit, der Richtigkeit und der Transparenz. Siehe auch: Datenschutz im Internet