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Montag
04.03.2013

Harte Zeiten für kriminelle Datenhändler: Datenhehlerei soll zur Straftat werden. Doch wie so häufig steckt der Teufel beim geplanten Gesetz im Detail. Kritiker sehen in vielen Fällen grosse Probleme, wie die Plattform von welt.de am Sonntag berichtet.

Jedem ist klar: Wer gestohlene Ware weiterverkauft, macht sich strafbar. Bisher gilt das allerdings nur für materielle Güter, etwa Handys oder Kameras. Doch wenn es nach einem neuen Gesetzesentwurf aus dem hessischen Justizministerium geht, könnte die Polizei bald auch bei Hehlern vor der Tür stehen, deren heisse Ware auf CDs oder Festplatten lagert. Sollte der Entwurf zur «Datenhehlerei» tatsächlich im Strafgesetzbuch landen, drohen bei Handel mit gestohlenen Daten künftig bis zu fünf Jahre Haft.

Kaum jemand bestreitet, dass der Gesetzgeber aktiv werden muss. Die vielen Fälle digitaler Kriminalität in den vergangenen Monaten und Jahren sorgten immer wieder für handfeste Skandale. In dunklen Internetforen blüht der Handel mit Kreditkartendaten, Bankzugängen und E-Mail-Konten. Und für ein paar Euro kann praktisch jeder solche Daten kaufen.

Die strafrechtlichen Folgen solcher Taten sind bisher gering: Der sogenannte «Hackerparagraf» hatte zwar bereits 2007 das Ausspähen von Passwörtern und das Abfangen von Daten mit bis zu drei Jahren Haft unter Strafe gestellt. Doch wer mit diesen Daten handelte, hatte bisher kaum etwas zu befürchten.

Mit dem geplanten neuen § 259 a soll sich das ändern: Danach ist bereits der Versuch strafbar, an illegal erlangte Daten heranzukommen. Und ein Hehler wird im Extremfall sogar höher bestraft als der eigentliche Datendieb.

Steuerfahnder und Journalisten sind durch das neue Gesetz ausreichend geschützt, glaubt IT-Anwalt Christian Solmecke aus Köln. «Ob ein Blog-Betreiber auch unter die Ausnahmeregelung fallen würde, ist wohl im Einzelfall durch die Gerichte zu entscheiden.» Denn viele Blogger arbeiten sehr professionell und beachten die journalistische Sorgfaltspflicht - oder schreiben sogar regelmässig nebenbei für Zeitungen und Zeitschriften.