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Donnerstag
22.06.2006

Das Volk im Kanton Baselland wird über das Plakatwerbeverbot für Alkohol und Tabak sowie über ein solches Verkaufsverbot an Minderjährige abstimmen. Der Landrat stimmte dem kantonalen Alkohol- und Tabakgesetz in zweiter Lesung mit 44 zu 37 Stimmen zu. Damit verfehlte die Vorlage die nötige Vierfünftelsmehrheit. Das letzte Wort haben jetzt die Stimmberechtigten.

Das Gesetz sieht ein Verbot der Plakatwerbung für Alkohol und Tabak auf öffentlichem Grund und in öffentlichen Gebäuden vor. Das Verbot soll auch auf privatem Grund gelten, wenn dieser öffentlich einsehbar ist. Vom Verbot auf privatem Grund ausgenommen soll die Werbung für Bier und Wein sein. Das Gesetz sieht im Weiteren auch Verkaufsverbote vor. Der Tabakverkauf an Minderjährige allgemein sowie der Verkauf über Zigarettenautomaten, ausser dem Betreiber sei es möglich, den Verkauf an unter 18-Jährige zu verunmöglichen.

Bereits die erste Lesung der Vorlage war im Parlament umstritten. Die Befürworter argumentierten mit dem Jugendschutz und der nötigen Angleichung an die Regelung im Kanton Basel-Stadt, die Gegner befürchten einen Schaden für die Wirtschaft und sprechen von einer Bevormundung. In der zweiten Lesung gab zusätzlich die Ausnahme vom Werbeverbot zu reden.