Am Sonntag ist das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) gültig geworden. Ab diesem Termin steigen die Gebühren von 450 auf 462 Franken für das Fernsehen, wogegen die Radiogebühren unverändert bleiben. Mit dem neuen Regime legt der Bundesrat für die Kabelnetzbetreiber auch ein Pflichtprogramm fest. Das neue Gesetz und die dazugehörige Verordnung schreiben den Kabelnetzbetreibern vor, die SRG-Programme und konzessionierte Lokal- und Regionalprogramme mit Leistungsauftrag zu senden. Zu diesem Grundangebot kommen acht ausländische Programme, die laut Bundesrat einen besonderen Beitrag zur Bildung, zur kulturellen Entfaltung oder zur freien Meinungsbildung leisten: Arte, 3sat, Euronews, TV5, ARD, ORF 1, France 2 und Rai Uno. Der Bundesrat kann insgesamt 25 Pflichtsender festlegen.
Zudem werden 4 Prozent der Gebühren für die privaten Radio- und Fernsehstationen abgezweigt. Wie viel die einzelnen Sender erhalten, wird im Herbst bekannt. Gesetz und Verordnung enthalten auch neue Regeln für die Werbung an Radio und Fernsehen. Die Regeln für die SRG bleiben im Wesentlichen gleich, während private Radio- und Fernsehsender neue Einnahmequellen erhalten.
Sonntag
01.04.2007