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Mittwoch
02.08.2006

Der Streit um die Vermarktung des ostdeutschen Ampelmännchens geht weiter. Der im Juni vor dem Landgericht Leipzig unterlegene sächsische Ingenieur Joachim Rossberg legte Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) in Dresden ein. Eine Begründung liege noch nicht vor, sagte eine Sprecherin des OLG am Mittwoch. Der Sachse war im Streit um die Markenrechte an der Kultfigur gegen den Berliner Designer Markus Heckhausen unterlegen. Die Leipziger Richter hatten diesem einen Grossteil der Rechte am Ampelmann zugesprochen.

In Deutschland gibt es auch 16 Jahre nach der Wiedervereinigung verschiedenartige Figuren an den Fussgängerampeln in Ost und West. Die aus der DDR stammende Variante eines Männchens mit Hut ist viel populärer und hat inzwischen Kultstatus. Der Designer Heckhausen bietet seit Mitte der 1990er-Jahre eine Produktpalette der Kultfigur an - vom T-Shirt bis zur Leuchte. Rossberg war aber zu DDR-Zeiten alleiniger Hersteller der Ampeln, hatte seine Rechte an der Figur jedoch wenig genutzt. Laut Beschluss des Landgerichts vom 16. Juni dieses Jahres darf Rossberg das Ampelmännchen nur noch als Aufdruck auf Etiketten alkoholischer Getränke verwenden. Davon ausgenommen ist Bier. Für Metallprodukte, Spiel- und Sportartikel sowie Schreibwaren wurden Heckhausen die Rechte zugesprochen.