Ein Interview von Swiss-Re-Konzernchef Jacques Aigrain in den Zeitungen «Financial Times Deutschland» und «Financial Times» hat keine Vorschriften verletzt, weil darin keine kursrelevante Informationen verbreitet wurden. Die Schweizer Börse SWX hat darum laut einer Mitteilung vom Donnerstag eine Vorabklärung gegen die Rückversicherungsgesellschaft eingestellt. Die SWX hatte abzuklären, ob Aigrain im Januar gegen die Ad-hoc-Publizitätsvorschriften verstossen habe. Laut diesen sind kursrelevante Tatsachen so bekannt zu geben, dass die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer gewährleistet ist.
In den Zeitungsinterviews hatte Aigrain nach dem Kauf des Rückversicherungsgeschäftes vom US-Mischkonzern General Electric den Abbau von 10 bis 15 Prozent der gesamten Belegschaft in den nächsten zwei Jahren angekündigt. Damit will der grösste Rückversicherer der Welt bis Ende 2008 bis zu 1700 Stellen streichen. Dieser Stellenabbau stehe im Zusammenhang mit der bereits im November 2005 erschienenen Pressemitteilung, in der die Akquisition von GE Insurance Solutions und der damit einhergehenden Kostensynergien von rund 300 Mio. Dollar kommuniziert worden sei, schreibt nun die SWX. Daraus folge, dass anlässlich der Interviews keine neuen Tatsachen selektiv bekannt gegeben worden seien.
Donnerstag
04.05.2006