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Mittwoch
06.10.2004

Nach kurzer Debatte im Differenzbereinigungsverfahren hat der Ständerat am Mittwoch das Öffentlichkeitsgesetz in den Nationalrat zurückgeschickt. Inhaltlich sind sich die Räte zwar einig, doch bestehen begriffliche und strukturelle Uneinigkeiten. Der Ständerat beseitigte oppositionslos einige Differenzen zum Nationalrat, der das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) in der ersten Sessionswoche verabschiedet hatte. Doch möchte die kleine Kammer die Einschränkung der Einsicht in amtliche Dokumente anderswo im Gesetz aufgeführt haben.

Laut dem BGÖ soll beim Bund öffentlich werden, was nicht ausdrücklich geheim ist. Heute gilt beim Bund alles als geheim, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben ist. Das BGÖ sieht den Wechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt zum Grundsatz der Öffentlichkeit mit Geheimhaltungsvorbehalt vor. Auch verschiedene Kantone bereiten ähnliche Gesetze vor. - Mehr dazu: Auch Aargau mit Öffentlichkeitsprinzip und Nationalrat für Öffentlichkeitsgesetz