Die Hausdurchsuchung bei «InsideParadeplatz» und das Strafverfahren gegen den Journalisten Lukas Hässig, neun Jahre nach der Veröffentlichung von Artikeln über Interna bei der Raiffeisen-Bank, wirft schwerwiegende Fragen zur Pressefreiheit in der Schweiz auf. Das sagt Anwalt David Zollinger im Gespräch mit Edgar Schuler im «Tages-Anzeiger».
Zollinger kritisiert, dass die Ermittlungen ohne klare Beweise und ohne Rücksicht auf das öffentliche Interesse stattfinden. Er sieht darin einen Rückschritt in Bezug auf den journalistischen Quellenschutz und verweist auf die 2015 verschärfte Gesetzeslage (Art. 47 BankG), nach der selbst Journalisten strafbar werden, wenn sie Bankdaten verwenden – unabhängig von deren Herkunft oder öffentlichem Interesse.
Die Ermittlungen wurden durch eine Beschwerde von Beat Stocker ausgelöst, einem ehemaligen Vertrauten von Raiffeisen-Chef Pierin Vinzenz. Zollinger hält es für problematisch, dass sich das Verfahren nun nur gegen den Journalisten richtet, nicht aber gegen mögliche ursprüngliche Informanten innerhalb der Bank.
Er warnt vor einer zunehmenden Kriminalisierung investigativer Recherchen im Finanzbereich. Die geplante weitere Verschärfung der Gesetzgebung gefährde laut Zollinger die journalistische Arbeit massiv und drohe, investigativen Finanzjournalismus in der Schweiz faktisch unmöglich zu machen.
Der Klein Report schätzt die Lage ähnlich ein – schliesslich war es im Interesse der Öffentlichkeit, dass Lukas Hässig die ihm zugespielten Informationen vor neun Jahren veröffentlichte. Hätte er es nicht getan, hätte er sich faktisch in den Dienst der mutmasslichen Täter gestellt.
Deshalb wird das Verdikt in diesem Fall wegweisend für die gesamte Schweizer Medienlandschaft.
Wird Lukas Hässig verurteilt, bedeutet dies faktisch das Ende des freien Journalismus im Finanzbereich in der Schweiz. Jubeln könnten dann die Politikerinnen und Politiker und die Juristen.