Die Schweizer Mobilfunkbetreiber wollen die Ende 2006 auslaufende Basler Charta über Mobilfunkantennen nicht verlängern. Grund ist ein Entscheid des Grossen Rats, für Antennen auf öffentlichen Gebäuden eine Leistungsreduktion zu verlangen. Der Entscheid des Parlaments verhindere im Stadtkanton eine bedürfnisgerechte Mobilfunkversorgung, teilte der Branchenverband Sicta (Swiss Information and Communincations Technology Association) am Dienstag mit. Deshalb sei die Weiterführung der 2003 zwischen der Basler Regierung und den Mobilfunkbetreibern vereinbarten Charta unmöglich
Gemäss einem Ende Juni überwiesenen Vorstoss dürfen in Basel-Stadt Mobilfunkantennen auf Standorten im Besitz des Kantons nur noch Immissionen von maximal zehn Prozent des landesweit geltenden Grenzwerts erzeugen. Diese Vorgabe führe mit der Zeit zu einer ungünstigen Verteilung der Immissionen und einer schlechteren Empfangsqualität, so die Sicta. Tiefere Immissionen würden in erster Linie die Kapazität des Mobilfunknetzes verringern. Die Sicta befürchtet vom neuen Regime zudem eine Signalwirkung auf private Liegenschaftsbesitzer.
In der Basler Charta hatten sich die Mobilfunkbetreiber vor drei Jahren zu einer strikt bedürfnisgerechten Versorgung, zu einer optimalen Standortkoordination und zum Verzicht auf politisch heikle Standorte verpflichtet. Der Kanton Basel-Stadt lockerte im Gegenzug auf seinen eigenen Liegenschaften das Mobilfunk-Moratorium. Aus Sicht der Sicta haben sich die Verfahrensabläufe durch die Charta wesentlich verbessert. Die Bilanz fällt insgesamt positiv aus, wenngleich bisher nicht alle Punkte der Charta erfüllt worden seien.
Dienstag
29.08.2006