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Montag
19.07.2004

Das Thema eines behindertengerechten Internetauftritts erhält zunehmende Bedeutung, seit das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, das 2004 in Kraft getreten ist, verlangt, dass Informationen und Dienstleistungen des Bundes über das Internet für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Am Montag hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI, http://www.edi.admin.ch) bekannt gegeben, es habe seine Website auf Barrierefreiheit überprüft und für gut befunden.

Die Überprüfung des barrierefreien Zuganges umfasste laut EDI rund 1000 Seiten mit einem automatisierten technischen Test. Zudem wurden manuelle Tests von fünf repräsentativen Seiten durchgeführt. Als methodische Basis dafür diente das Testvorgehen der Stiftung für behindertengerechte Technologienutzung (Stiftung «Zugang für alle»). Eine Autorin des Testverfahrens hat den Check durchgeführt. Zusätzlich überprüfte eine stark sehbehinderte Nutzerin die Site mit dem Screenreader JAWS sowie mit der Bildschirm-Vergrösserungs-Software Zoomtext. Zwei Kurse helfen, das Thema weiter zu vertiefen: Barrierefreier Zugang zum Internet und WWW-Workshops gegen überdesignte Webseiten