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Mittwoch
21.05.2008

Ab dem 1. Juli gelten neue Regeln im Urheberrecht. Der Bundesrat hat das revidierte Gesetz auf dieses Datum in Kraft gesetzt. Mit den Änderungen wird das Urheberrecht ans Internet-Zeitalter angepasst. Neben den Urhebern können neu auch Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen bestimmen, ob und wie ihre Werke und Leistungen über das Internet verbreitet werden dürfen. Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download freigibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden. Das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch bleibt uneingeschränkt zulässig. Verboten ist es jedoch, technische Schutzmassnahmen wie digitale Kopier- und Zugangssperren zu umgehen.

Um die Wirkung von technischen Schutzmassnahmen zu analysieren, wird eine Beobachtungsstelle geschaffen. Sie hat die Aufgabe, Probleme zu orten und durch Vermittlung einvernehmliche Lösungen herbeizuführen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mitteilte. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht zum Ziel führt, will der Bundesrat der Beobachtungsstelle die Kompetenz einräumen, konkrete Massnahmen zu verfügen. Die Beobachtungsstelle wird im Institut für Geistiges Eigentum angesiedelt. Zum Leiter hat der Bundesrat den Urheberrechtsspezialisten Carlo Govoni gewählt.