Das Schweizer Bundesgericht hat sich in einem Fall mit dem Schutz von Minderjährigen vor illegalen (in diesem Fall: pornografischen) Inhalten im Internet befasst. Dabei hat es festgestellt, dass es nicht ausreiche, einen Warnhinweis anzubringen, der durch blosses Anklicken zum Verschwinden gebracht werden kann. Der Verurteilte hatte eine Website betrieben, die unter anderem Bilder mit weicher Pornografie enthielt. Um Zugang zu erhalten, genügte es, durch Anklicken folgenden Warnhinweis zu überspringen: «Warnung - Dieser Teil kann für einige ungeniessbar sein. Verlassen sie die Site, wenn sie ein Problem mit Nacktheit haben». Dazu hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest, dass «das Anbringen eines Warnhinweises, der durch blosses Anklicken zum Verschwinden gebracht werden kann, keine wirksame Barriere darstellt, um unter 16-Jährigen den Zugriff auf pornografische Webinhalte zu verunmöglichen.»
Dienstag
29.03.2005