Das Landgericht Stuttgart hat das Klageverfahren wegen Nachvergütung, das der Chefkameramann der Filmproduktion «Das Boot» gegen den Südwestrundfunk (SWR) und sieben weitere ARD-Anstalten wegen der Ausstrahlungen des Films angestrengt hatte, vertagt. Das Gericht verkündete am Donnerstag, das es erst warten will, bis ein ähnliches Verfahren in München entschieden ist.
Das Stuttgarter Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung am 27. Juli 2011 zu erkennen gegeben, dass im Zusammenhang mit dem «Bestsellerparagrafen» viele Rechtsfragen noch ungeklärt sind und dass es für seine Entscheidung darauf ankommen könnte, ob dem klagenden Chefkameramann in dem Münchner Verfahren eventuell weitere Zahlungen zugesprochen werden.
30 Jahre nach dem Dreh des Kinofilms «Das Boot» fordert der damalige Chefkameramann 440 000 Euro. Er begründet dies damit, dass seine damalige Bezahlung von rund 180 000 Mark, was heute rund 92 000 Euro entspricht, im krassen Missverhältnis zu dem stehe, was mit dem U-Boot-Film eingenommen worden sei.
Der SWR und die übrigen beklagten ARD-Anstalten sind der Ansicht, dass die gegen sie erhobenen Ansprüche in jedem Fall unbegründet sind, weil sie für die Sendungen des Films Lizenzzahlungen in Millionenhöhe geleistet und daher keine unangemessenen Vorteile aus der Nutzung des Films gezogen hätten.