Den Namen Picaro darf der Autokonzern DaimlerChrysler jetzt doch verwenden: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat eine Klage der Nachfahren des spanischen Malers Pablo Picasso abgewiesen, wie das Gericht am Donnerstag schreibt. Der deutsche Autobauer meldete 1998 beim europäischen Markenamt in Alicante das Wort Picaro für Autos an. Trotz des Widerspruchs der Picasso-Erben trug die Behörde die neue Marke ein. Diese hatten den Namen Picasso an den französischen Autohersteller Citroën vergeben. Und der fährt jetzt als Minivan über die Strassen.
Die Begründung des Gerichts: «Picaro und Picasso klingen zwar ähnlich, aber nicht so ähnlich, dass eine Verwechslung droht.» Das gelte allemal für Autos, die von den Kunden erst nach eingehender Prüfung gekauft würden. Weil Picasso keinen besonderen Bezug zu Autos habe, sei der Name des Malers als Automarke auch nicht besonders schützenswert.
Donnerstag
12.01.2006