Die CVP will Kinder und Jugendliche besser vor Gewaltdarstellungen und andern Gefahren der neuen Medien schützen und hat am Dienstag ein Positionspapier zum Jugendmedienschutz präsentiert. Gegen Gefahren aus dem Internet und anderen neuen Medien fordert die CVP deshalb eine einheitliche Schutzaltersskala für Kino- und Fernsehfilme, DVDs, Computerspiele und MMS-Dienste. Modell könnte das Klassifizierungssystem der holländischen Institution Nicam sein, die aufgrund einer Vereinbarung mit der Regierung alle Anbieter vereinige. Grosses Gewicht legt die Partei auf Aufklärung und Prävention. Sie möchte deshalb die Medienkompetenz zum Pflichtstoff erklären. Kinder sollten schon kurz nach dem Schuleintritt die Gefahren des Internets kennen und auch über den unsachgemässen Gebrauch der neuen Medien Bescheid wissen.
Für die Zertifizierung in der Schweiz sollte laut CVP ein «Medienkompetenzzentrum» zuständig sein. Dieses Zentrum würde auch als Informations- und Anlaufstelle für Eltern, Lehrer und Behörden dienen, Richtlinien, Programme und Materialien für das Bildungswesen bereitstellen sowie Untersuchungen zu Suchtverhalten und Therapien in Auftrag geben. In der Verantwortung sieht die CVP vorab die Kantone. Könnten diese keine Konkordatslösung finden, brauche der Bund eine Verfassungskompetenz zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Notfalls will die CVP eine Volksinitiative lancieren, um die Harmonisierung des Jugendschutzes durchzusetzen.
In Sachen Repression hat die CVP in den Räten verschiedene Vorstösse deponiert. Durchsetzen möchte sie insbesondere ein Verbot elektronischer Killerspiele für Jugendliche und Kinder sowie von Gewaltdarstellungen im Internet und auf dem Handy. Provider, die kriminelle Inhalte speichern, sollen dem Strafgesetz unterstellt werden. Vom Bundesrat erwartet die CVP bis Juni 2009 einen Bericht über das Cyberbullying, mit dem Personen im Internet zur Schau gestellt, lächerlich gemacht und bedrängt werden. Eine weitere Motion will den virtuellen Kindsmissbrauch in «Parallelwelten» des Internets zum Straftatbestand erklären.
Dienstag
26.08.2008