Die zunehmende Zahl und Bedeutung von Werbeeinschränkungen führt zu immer neuen Versuchen, Angebote etwelcher Art auf anderen Wegen ins Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen - nicht immer mit lupenreinen Mitteln. Laut Agenturmeldung vom Donnerstag hat das Schweizer Bundesgericht soeben eine Beschwerde der Grossbank Credit Suisse abgewiesen, die sich gegen das Verbot eines «wettähnlichen Finanzprodukts» gewehrt hatte.
Zur Fussball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland hatten die Credit Suisse und die Londoner Nomura Bank das Derivat «Equity Yield Note» auf den Markt gebracht. Das Finanzprodukt ermöglichte eine Investition in die Aktien von fünf WM-Sponsoren. Den Anlegern wurde zudem je nach Abschneiden der Schweizer Nationalmannschaft ein gestaffelter Bonus offeriert. Der Waadtländer Wirtschaftsdienst war im vergangenen Mai auf Anfrage der Banken zum Schluss gekommen, dass das Produkt eine verbotene Wette darstelle und auf dem Kantonsgebiet nicht zuzulassen sei. Der Entscheid wurde anschliessend vom Verwaltungsgericht bestätigt. Das Urteil liegt erst im Dispositiv und noch ohne Begründung vor. Den Banken wurde eine Gerichtsgebühr von 12 000 Franken auferlegt. Siehe auch: Credit Suisse geht wegen «Tschutti»-Derivat vor Bundesgericht
Donnerstag
22.02.2007