Das Konsumentenmagazin «K-Tipp» hat in einem Streit mit dem Grossverteiler Coop um einen Preisvergleich jetzt auch vor dem Zürcher Bezirksgericht gewonnen. Der Vergleich sei «richtig und nicht irreführend» gewesen, heisst es im Urteil vom Dienstag. Coop hatte im Sommer 2004 gegen den «K-Tipp» wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt, im Februar 2005 aber verfügte die Zürcher Staatsanwaltschaft die Einstellung. Dagegen rekurrierte Coop beim Bezirksgericht. Der Grossverteiler wolle Klarheit, was die Mindestanforderungen für Preisvergleiche seien, hiess es damals.
Beim Streit geht es um einen Preisvergleich des «K-Tipp» vom März 2004. Gemäss Auffassung von Coop wies dieser mehrere Fehler auf und klammerte sämtliche Qualitätsaspekte aus. Das Zürcher Bezirksgericht sieht dies anders: Der «K-Tipp» habe klar erläutert, dass er das jeweils günstigste Produkt ohne Rücksicht auf Marke, Herkunft und Qualität eingekauft und die Preise miteinander verglichen habe. «Der Preisvergleich von gleichartigen Waren ist zulässig», heisst es im Urteil. Man habe das Urteil am Dienstagmorgen erhalten und werde es nun von den Juristen prüfen lassen, sagte Coop-Sprecher Karl Weisskopf. - Mehr dazu: Coop verliert gegen «K-Tipp» - und macht weiter und Coop verklagt «K-Tipp» wegen Preisvergleich
Dienstag
14.06.2005