Content:

Dienstag
08.02.2005

Der Streit zwischen dem Grossverteiler Coop und dem Konsumentenmagazin «K-Tipp» wegen dessen Preisvergleichen geht weiter: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das von Coop initiierte Strafverfahren zwar eingestellt. Coop will aber vor dem Einzelrichter Rekurs einlegen. Coop hatte im Sommer letzten Jahres gegen den «K-Tipp» Strafklage wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Die Zeitschrift hatte im März 2004 einen Preisvergleich veröffentlicht, der gemäss Auffassung von Coop mehrere Fehler aufweise und sämtliche Qualitätsaspekte ausklammere, wie damals mitgeteilt wurde.

Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Einstellungsverfügung erlassen. Gemäss Mitteilung von «K-Tipp» vom Dienstag haben sich damit die Vorwürfe an den Text als «unhaltbar» erwiesen. Der beanstandete Artikel «entspricht der Wahrheit», zitiert «K-Tipp» aus der Begründung der Staatsanwaltschaft. Der Warenvergleich beruhe auf einer «sachlich klaren und ohne weiteres nachvollziebaren Grundlage», und von einer «Verfälschung kann keine Rede sein». Coop bestätigte am Dienstag die Einstellungsverfügung. Die Klage sei damit aber gar nicht vor einen Richter gekommen, sagte Coop-Mediensprecher Jörg Birnstiel auf Anfrage. Coop legt deshalb gegen die Einstellung Rekurs beim Einzelrichter ein.

Coop ist, obwohl Preisvergleiche nach der Lancierung der Prix-Garantie-Produkte für Coop besser aussehen, immer noch der Auffassung, dass damals «amateurhaft» und «nicht sauber» vorgegangen worden sei. Coop wolle weiterhin Klarheit, was die Mindestanforderungen für Preisvergleiche seien, sagte Birnstiel. Bei der Klage geht es Coop nicht um Schadenersatzforderungen, und auch an der Legitimität von Preisvergleichen wird nicht gezweifelt. - Mehr dazu: Coop verklagt «K-Tipp» wegen Preisvergleich