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Mittwoch
23.06.2004

Der Einzelhandelsriese Coop will erstmals gerichtlich abklären lassen, ob Preisvergleiche in Konsumentenzeitschriften nicht gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen. Coop hat gemäss einer Medienmitteilung vom Mittwoch Klage beim Bezirksgericht Zürich gegen das Konsumentenmagazin «K-Tipp» eingereicht, das im März einen Preisvergleich veröffentlichte, der nach Meinung von Coop mehrere Fehler aufwies und sämtliche Qualitätsaspekte ausklammerte.

«Preisvergleiche sind unserer Meinung nach völlig legitim», erklärte Felix Wehrle, Kommunikationsleiter bei Coop, der Nachrichtenagentur sda. Doch dieser Test habe Äpfel mit Birnen verglichen. Dazu wollte sich Ernst Meierhofer, Mitglied der «K-Tipp»-Redaktionsleitung, gegenüber dem Klein Report nicht äussern, weil er den Inhalt der Klage nicht kenne. Ausserdem «haben wir bisher von Coop bezüglich dieses Preisvergleichs seit mehreren Monaten nichts gehört», sagte er weiter. Was Coop allerdings bestreitet: «Das ist schlicht und einfach gelogen», wird Wehrle von der sda zitiert. Coop habe mit der «K-Tipp»-Redaktion nach der Veröffentlichung des Artikels per E-Mail Kontakt gehabt. «Wir haben der Zeitschrift genau erklärt, dass wir solche unseriösen Preisvergleiche nicht akzeptieren.»

Meierhofer präzisierte daraufhin gegenüber der sda: «Wir haben regelmässig Kontakt mit Coop. Aber nie war konkret von juristischen Schritten die Rede», sagte er. Laut der Zürcher Bezirksanwaltschaft hat der «K-Tipp» nun Gelegentheit, schriftlich seine Sicht der Dinge darzulegen. Meierhofer gibt sich zuversichtlich: «So schnell lässt sich der K-Tipp nicht einschüchtern.»