In der Sache Coop vs K-Tipp geht der Detailhändler nicht vor Bundesgericht. «Wir verzichten auf einen Weiterzug», sagte Karl Weisskopf, Coop-Sprecher, im «Tages-Anzeiger» vom Donnerstag. Coop hatte im Sommer 2004 gegen den K-Tipp wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt, weil das Konsumentenmagazin einen Preisvergleich im Detailhandel publiziert hatte. Die Mühlen des Gesetzes liefen langsam, inzwischen habe Coop eine andere Preisstruktur, so Weisskopf. Allerdings stelle Coop mit Erstaunen fest, dass Richter in zwei Instanzen es richtig finden, wenn bei einem Preisvergleich fiktive Preise eingesetzt werden, weil ein Anbieter ein Produkt gar nicht führt. Coop wolle Klarheit, was die Mindestanforderungen für Preisvergleiche seien. Der Vergleich habe mehrere Fehler aufgewiesen und auch sämtliche Qualitätsaspekte ausgeklammert, sagte Weisskopf.
Donnerstag
14.07.2005