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Freitag
18.04.2008

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat am Freitag die Klagen der Pharmafirma Grünenthal gegen den ARD-Zweiteiler «Contergan» in allen Punkten abgewiesen. Damit folgte das Landgericht Hamburg dem Hanseatischen Oberlandesgericht und dem Bundesverfassungsgericht, die die Ausstrahlung des Films im einstweiligen Verfügungsverfahren bereits freigegeben hatten. «Contergan» mit dem Wirkstoff Thalidomid ist ein Beruhigungsmittel, das in den 50er- und 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Föten von schwangeren Frauen massiv geschädigt hatte.

WDR-Intendantin Monika Piel: «Wir fühlen uns durch das Urteil in unserer Sichtweise bestätigt. Historische Stoffe, wie eben dieser frühere Pharmaskandal, können und wollen wir weiterhin aufarbeiten. Der Film `Contergan` und die begleitenden Sendungen haben eine einzigartige Debatte ausgelöst. Dass in der Folge sogar die Renten der Contergan-Opfer verdoppelt wurden, freut uns besonders.» «Bereits die erste Fassung war die Sendefassung, aus der nichts, wie immer wieder behauptet, rausgeschnitten, sondern im Gegenteil nur eine einzige Szene eingefügt wurde», ergänzte Produzent Michael Souvignier.