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Donnerstag
21.02.2008

Die Mediengewerkschaft Comedia fordert in ihrer Stellungnahme zu den UKW-Radio- und Regionalfernsehgesuchen das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf, bei der Konzessionsvergabe die Einhaltung gesamtarbeitsvertraglicher Regelungen als zentrales Kriterium zu berücksichtigen. «Im Interesse der Meinungs- und Angebotsvielfalt dürfen zudem nicht Sender konzessioniert werden, die im Besitz von national oder regional dominierenden Verlagen sind», heisst es weiter in dem Schreiben vom Donnerstag.

Auffallend sei, «dass nur eine einzige Gesuchstellerin aus der Deutschschweiz und dem Tessin einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht», unterstreicht die Comedia. Zwar gebe es «wortreiche Erklärungen zu
den Arbeitsbedingungen» in vielen Eingaben, doch würden diese nur gerade die gesetzlichen Minimalbestimmungen einhalten. Nur mit verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen sei der notwendige Schutz vor Sozialdumping, externer Einflussnahme und Druckversuchen gesichert.