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Mittwoch
14.05.2008

Das Arbeitsgericht in Zofingen hat am Mittwoch die Klage der Mediengewerkschaft Comedia gegen die Ringier Print AG wegen Verletzung des Mitwirkungsgesetzes gutgeheissen. Das Gericht kam einstimmig zum Schluss, dass bei der Ausgliederung der Bereiche Logistik und Reinigung mit 56 Beschäftigten zu Beginn des Jahres 2007 das Mitwirkungsgesetz verletzt wurde. Im Besonderen wurden die Rechte der Personalkommission bezüglich der Konsultationspflicht nicht eingehalten.

Das Gesetz schreibt vor, dass in solchen Fällen bei Massnahmen, die die Arbeitsverhältnisse betreffen, die Personalkommission konsultiert werden muss. Das Konsultationsrecht gehe bedeutend weiter als die blosse Information, mit der sich die Ringier Print Zofingen AG begnügte. Das Gericht stellt deshalb fest, dass die Personalkommission in diesen wesentlichen Punkten übergangen wurde, obwohl Comedia die Verantwortlichen von Ringier mehrmals auf diesen Missstand aufmerksam machte und in diesem Zusammenhang Verhandlungen bzw. Konsultationen verlangte.

Tendenziell komme dieser Betriebsübergang sogar einer Massenentlassung gleich, meinte das Arbeitsgericht, ging jedoch inhaltlich nicht auf diesen speziellen Punkt ein, weil die Verletzung der Konsultationspflicht bereits durch die eingeleiteten Massnahmen mehr als gegeben sei.