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Dienstag
06.05.2008

Die Mediengewerkschaft Comedia und der Zürcher Medienkonzern Tamedia haben sich auf einen Vergleich im Streit um den Schadenersatz aus der Bestreikung des Drucks von «Facts» im August 2003 geeinigt. Die Comedia überweist der Tamedia den Betrag von 35 000 Franken - «ohne Anerkennung einer Rechtspflicht», wie es in der Mitteilung vom Dienstag heisst. Damit sollen die durch den Streik entstandenen Mehrkosten bei der Produktion und Auslieferung des Nachrichtenmagazins abgegolten werden. Ursprünglich hatte Tamedia einen Schadenersatz von 130 000 Franken eingeklagt.

Bereits im November 2004 hatte das aus Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch zusammengesetzte Schiedsgericht der grafischen Industrie festgestellt, dass die Bestreikung des Drucks von «Facts» gegen die im Gesamtarbeitsvertrag festgeschriebene absolute Friedenspflicht verstossen hatte. Das gleiche Gericht lehnte jedoch im Februar 2007 eine Schadenersatzforderung, die der Arbeitgeberverband Viscom stellvertretend für Tamedia eingereicht hatte, mit der Begründung ab, dass ein Verband für seine Mitglieder keine solche Forderungen geltend machen könne. Mit der Einwilligung in den nun getroffenen Vergleich erklären sich die beiden Parteien bereit, ein langwieriges Prozessverfahren zu beenden.

Mit dem Streik hatte die Belegschaft gegen die von der Tamedia im Sommer 2003 beschlossene Schliessung der Akzidenz-Rollenoffset-Druckerei (ARO) und den damit verbundenen Abbau von 140 Stellen protestiert. Die von den Streikenden angestrebte Verhinderung des Drucks gelang allerdings nicht: Das Magazin wurde stattdessen bei Ringier in Zofingen gedruckt und mit wenigen Stunden Verspätung ausgeliefert. - Mehr dazu: Auslieferung von «Facts» zum Teil mit Verspätung, «Facts» erscheint, «Facts» erscheint nicht, «Facts» erscheint und Tamedia stellt zwei Zeitschriften ein und baut 140 Stellen ab