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Donnerstag
22.03.2007

Um die Konsumenten besser vor einem unerwünschten Wechsel des Festnetzanbieters zu schützen, hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Vorschriften für die automatische Anbieterauswahl geändert (Carrier Preselection). Die neuen Bestimmungen treten am 1. April 2007 in Kraft, teilte die ComCom am Donnerstag mit. Die Anbieter haben zum Teil drei Monate Zeit, um die Massnahmen umzusetzen.

Die ComCom will laut ihrer Mitteilung «verhindern, dass eine Preselection auf einem Telefonanschluss ohne die ausdrückliche Zustimmung der Inhaber aktiviert werden kann». Deshalb habe sie strengere Anforderungen für jene Anträge festgelegt, mit denen die Kunden die Änderung der Preselection zu einem neuen Telefonieanbieter in Auftrag geben. Ziel der Massnahmen sei es, den Konsumentenschutz in diesem Bereich zu verbessern und gleichzeitig den Wettbewerb nicht zu behindern.

Sowohl schriftliche als auch telefonische Preselection-Anträge umfassen von nun an zwingend eine Beschreibung der angebotenen Dienste, eine Bestätigung, dass der Antragsteller effektiv der Anschlussinhaber ist, eine Ermächtigung des Anbieters, die Preselection auf dem Anschluss des Inhabers zu veranlassen, sowie allenfalls die Angabe einer Frist durch den Kunden, damit dieser wenn nötig einen laufenden Vertrag kündigen kann.

Telefonische Preselection-Anträge müssen aufgezeichnet werden. Bei dieser Aufzeichnung darf der Kunde auf keinen Fall beeinflusst werden und muss dem mündlichen Vertragsabschluss ausdrücklich zustimmen. Die ComCom schreibt weiter vor, dass bei einem Preselection-Antrag im Anschluss an einen Anruf zur Kundenwerbung auch das gesamte Geschäftsgespräch, das dem eigentlichen Preselection-Antrag vorausgeht, aufgezeichnet wird.

Damit die Konsumenten eine Preselection leichter anfechten können, verlangt die ComCom zudem von den Anbietern, dass sie im Streitfall innerhalb von zehn Tagen den Beweis für den Preselection-Antrag erbringen, gegebenenfalls einschliesslich der Aufzeichnung des geschäftlichen Gesprächs zur Kundenwerbung. Andernfalls muss der Anbieter alle nötigen Massnahmen ergreifen, um den ursprünglichen Preselection-Zustand des betreffenden Anschlusses wieder herzustellen. Bisher musste der Kunde diese Schritte selbst unternehmen.

Schliesslich möchte die ComCom, dass die Konsumenten leichter den Stand der Preselection auf ihrem Telefonanschluss überprüfen können. Deshalb ist die Preselection-Testnummer 0868 868 868 nunmehr kostenlos. Bei einem Anruf auf diese Nummer wird eine Mitteilung abgespielt, die den Namen des aktuell festeingestellten Festnetzanbieters angibt.