Ein südkoreanisches Gericht hat es abgelehnt, den täglichen Konsum von Coca-Cola für schlechte Zähne verantwortlich zu machen. Die Schadenersatzklage eines 48-jährigen Südkoreaners hat die Bezirksinstanz abgewiesen. Der Kläger hatte von Coca-Cola Korea Bottling Co. 120 Mio. Won (etwa 1,4 Mio. Franken) verlangt und behauptete, es hätten ihm vor zwei Jahren wegen der Coca-Cola-Nebenwirkungen elf Zähne gezogen werden müssen. Er habe 30 Jahre lang täglich bis zu drei Flaschen Coca-Cola getrunken. «Es gibt keinen Beweis, dass die Zahnprobleme des Klägers von einem bestimmten Getränk herrühren», heisst es jetzt im Urteil. Die Probleme seien eher auf einen Mangel an Zahnhygiene und andere Ursachen zurückzuführen. Das Gericht wies ausserdem die Forderung zurück, Coca-Cola müsse seine Produkte mit einem Warnhinweis auf mögliche schädigende Folgen für die Zähne versehen. Während Coca-Cola Korea das Gerichtsurteil begrüsste, kündigte der Kläger Berufung an.
Der Fall erinnert auffällig an die verschiedenen Verfahren gegen Tabakfirmen (vor allem Philip Morris), die von starken Rauchern für Krankheiten wie Kehlkopf- und Lungenkrebs verantwortlich gemacht werden. Im Unterschied zum südkoreanischen Coca-Cola-Verfahren haben diese Prozesse immerhin die Gesundheitsgefährdung durch Rauchen erhärtet. - Mehr dazu: Philip Morris vor Berufungsgericht unterlegen und Keine Sammelklage gegen Philip Morris in Florida
Freitag
27.08.2004