Die Durchsuchung der Redaktion des Magazins «Cicero» aus dem Hause Ringier wegen der Veröffentlichung geheimer Informationen war verfassungswidrig. Mit diesem Urteil stärkte das deutsche Verfassungsgericht Pressefreiheit und Informantenschutz. Der blosse Verdacht, dass ein Journalist Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben könnte, reiche nicht aus, um Redaktionsräume zu durchsuchen, urteilten die Karlsruher Richter am Dienstag.
Für solch einen Eingriff in die Pressefreiheit müssten konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Geheimnisträger die Veröffentlichung geschützter Informationen wollte. Erst dann könne ein Journalist wegen Beihilfe verfolgt werden. Zudem seien Durchsuchungen unzulässig, die allein dazu dienen, die Identität eines Informanten zu ermitteln. Das war laut Gericht bei «Cicero» der Fall. Andernfalls hätten es die Staatsanwälte in der Hand, den verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutz auszuhebeln.
Auslöser der Durchsuchungsaktion waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen eines im April 2005 veröffentlichten Artikels des Journalisten Bruno Schirra über den inzwischen getöteten Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi. Darin wurde aus einem als «Verschlusssache» gekennzeichneten Bericht des Bundeskriminalamts (BKA) zitiert - die niedrigste Geheimhaltungsstufe.
Auch der Auslandschef von Ringiers «Sonntagsblick», Johannes von Dohnanyi, war in dem Zusammenhang ins Visier der Staatsanwälte geraten. Er war bezichtigt worden, Informationen an Schirra weitergeleitet zu haben. Die Vorwürfe blieben aber ohne strafrechtliche Folgen für die beiden Journalisten. - Siehe auch: Reporter ohne Grenzen begrüsst «Cicero»-Urteil und fordert Massnahmen und Deutsche Regierung verteidigt Razzia bei Zeitschrift «Cicero»
Dienstag
27.02.2007