Nach einem langen Prozesstag hat das Militärgericht 6 in St. Gallen am Dienstagabend die drei Journalisten des «SonntagsBlicks» freigesprochen. Sie standen vor Militärgericht, weil sie am 8. Januar 2006 einen Fax des ägyptischen Aussenministeriums veröffentlicht hatten, den der Schweizer Nachrichtendienst abgefangen hatte. Das geheime Dokument wies auf die Existenz illegaler CIA-Gefängnisse in Osteuropa hin. Den Militär-Richtern erklärten sie am Dienstag, sie würden das Militärgericht 6 nicht anerkennen.
Die Anklage wirft den Journalisten des «SonntagsBlicks» unter anderem die Verletzung militärischer Geheimnisse vor. Sie hätten den Strategischen Nachrichtendienst geschwächt und die Sicherheit der Schweiz gefährdet. Statt Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren entschied sich der Auditor in seinem Antrag für Geldstrafen.
Der Ankläger des Militärgerichts forderte während des Tages für die drei angeklagten Journalisten Geldstrafen: Für den ehemaligen Chefredaktor der Zeitung, Christoph Grenacher, forderte der Auditor 90 Tagessätze zu 440 Franken sowie eine Busse von 6000 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das ergibt 45 600 Franken. Für Sandro Brotz und Beat Jost verlangte die Anklage je 60 Tagessätze zu 210 Franken und je 2000 Franken Busse, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das ergibt 14 600 Franken.
In der Befragung durch den Gerichtspräsidenten Oberst Hans Rudolf Arta verwiesen die Journalisten mehrmals auf die Prozessakten oder beantworteten Fragen mit «Kein Kommentar» oder verlasen Erklärungen, worin sie sich auf das Recht der freien Meinungsäusserung beriefen. Sie seien ihrer journalistischen Pflicht nachgekommen, Informationen an die Öffentlichkeit weiterzugeben, ob diese vom Geheimdienst und der Armeespitze nun für geheim erklärt worden seien oder nicht.
Die amtlichen Kosten des Verfahrens übernimmt die Bundeskasse. Die Angeklagten erhalten 20 000 Franken Entschädigung.
In ersten Reaktionen zeigte sich die Mediengewerkschaft Comedia erleichtert über das Urteil des Militärgerichts 6 in St. Gallen. «Das Urteil hat wegweisenden Charakter». Auch die Schweizer Sektion der Organisation «Reporter ohne Grenzen» zeigte sich erleichtert und forderte, dass Zivilpersonen nicht mehr vor einem Militärgericht verurteilt werden dürften.
Dienstag
17.04.2007