Auch vermeintliche Mafiosi haben ihre Rechte: Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Nachrichtenbeitrag der Télévision Suisse Romande über das beabsichtigte Chaplin-Museum einstimmig gutgeheissen, weil der Investor des Museums, dem Beziehungen zur russischen Mafia vorgeworfen werden, nicht zu Wort kam.
Im Beitrag vom Februar 2011 wurden die Verzögerungen beim Museumsbau ob Vevey thematisiert und die damit zusammenhängenden finanziellen Probleme sowie insbesondere die Verbindungen der Promotoren des Museums zu einem russischen Geschäftsmann, welcher angeblich Kontakte zum organisierten Verbrechen in seinem Heimatland hat.
UBI-O-Ton: «Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde verletzt, weil die Sichtweise des im Beitrag mehrmals erwähnten russischen Geschäftsmannes zu seinen angeblichen Verbindungen mit der russischen Mafia nicht zum Ausdruck kam.»