Die Bäume des Caroline-Urteils wachsen nicht in den Himmel. Erst vor wenigen Tagen musste sich der Ehemann der monegassischen Prinzessin vom deutschen Bundesgerichtshof sagen lassen, dass seine Raserei auf einer französischen Autobahn durchaus ein Thema für die Medien (mit Namensnennung) sei, und jetzt hat auch der Bruder von Caroline in einem ähnlichen Rechtsstreit den Kürzeren gezogen. Fürst Albert von Monaco hatte gegen die deutsche Zeitschrift «Bunte» wegen ihrer Berichterstattung über seinen unehelichen Sohn Alexandre und seine frühere Freundin Nicole Coste geklagt. Damit sei seine Intimsphäre nicht verletzt worden und es liege kein ungerechtfertigter Eingriff in seine Privatsphäre vor, urteilte das Gericht in Freiburg. Es sei das legitime Recht der Medien, über den Sohn des Monarchen und damit über einen möglichen Erb- und Thronfolger zu berichten, heisst es im Urteil, womit ein Entscheid der Vorinstanz bestätigt wird.
Die im Verlag Hubert Burda erscheinende «Bunte» hatte im Mai in zwei Ausgaben über die frühere Flugbegleiterin Coste und den heute zweijährigen Alexandre berichtet. Neben einem Interview mit der aus Togo stammenden Frau hatte das Blatt mehrere Fotos gedruckt, auf denen neben Mutter und Kind auch Fürst Albert zu sehen war. Nach mehreren Wochen Spekulation hatte Fürst Albert Anfang Juli, wenige Tage vor seiner Amtsübernahme, öffentlich eingestanden, Vater des damals knapp zweijährigen Alexandre zu sein. - Mehr dazu: Wenn Raserei von öffentlichem Interesse ist und Pressefotos: Prinzessin Caroline erhält 115 000 Euro von deutscher Regierung
Freitag
18.11.2005