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Donnerstag
24.06.2004

Dieses Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird wohl von sich reden machen und etlichen Paparazzi schlaflose Nächte bereiten: Am Donnerstag verurteilte der Gerichtshof die Nation Deutschland wegen «mangelhaften Schutzes der Privatsphäre in den Medien». Mit dem Urteil gaben die Strassburger Richter Prinzessin Caroline von Monaco Recht, die wegen der unerlaubten Veröffentlichung von Fotos in mehreren deutschen Illustrierten gegen Deutschland geklagt hatte. Mit dieser Entscheidung widersprach der Gerichtshof einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die fraglichen Veröffentlichungen weitgehend gebilligt hatte. Der Urteilsspruch vom Dezember 1999 lautete: Als «absolute Person der Zeitgeschichte» muss Caroline von Monaco hinnehmen, dass ohne ihre Einwilligung Fotos veröffentlicht werden, die sie in einem öffentlich zugänglichen Raum zeigen.

Nach Auffassung der Strassburger Richter verstösst diese Rechtsprechung gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familien- und Privatlebens, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Das Urteil wird laut Experten weit reichende Auswirkungen auf die deutsche Medienlandschaft haben, da es das Recht auf Veröffentlichung von Fotos Prominenter grundsätzlich einschränkt.