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Montag
13.12.2010

Die Cablecom hat am Montag beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den BAKOM-Entscheid zur Aufschaltung von «Joiz» eingereicht. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hatte dem Jugend-TV-Sender im November eine «Must-carry»-TV-Lizenz erteilt. Cablecom wehrt sich nun aber dagegen, dass sie den Sender ins analoge TV-Programm aufnehmen muss. Das Unternehmen teilte mit, dass ein anderes Programm abgeschaltet werden müsste, wenn «Joiz» einen analogen Sendeplatz erhalten sollte.

Cablecom wäre nach Angaben von Pressesprecher Michael Loss aber bereit, den crossmedialen TV-Sender ins digitale Programm aufzunehmen. Ein entsprechendes Angebot sei dem TV-Sender unterbreitet worden. Werde der Jugendsender auf das Angebot der digitalen Verbreitung eingehen, verlange die Cablecom aber vertraglich, dass «Joiz» auf die «Must-carry»-TV-Lizenz verzichte.

Ausserdem wurde bekannt, dass Cablecom den Namen doch nicht auf das Kürzel UPC ändert, sondern dass das Kürzel um den angestammten Namen ergänzt wird und das Unternehmen UPC cablecom heissen wird.