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Donnerstag
26.09.2002

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Kabelnetzbetreiberin Cablecom mit einer vorsorglichen Massnahme dazu verpflichtet, ab sofort das digitale Teleclub Programm aufzuschalten. Damit hat die Weko laut Cablecom «letztlich einen Unbundling-Entscheid für alle Kabelnetze getroffen». Cablecom prüft nun die vorsorglichen Massnahmen der Weko und entscheidet dann über das weitere Vorgehen und einen allfälligen Rekurs. Teleclub versucht laut Widersacher Cablecom «auf technischem Weg zu verhindern, dass sein Programmangebot durch andere Anbieter in Bereichen wie Near-Video-on-Demand oder interaktive Dienste konkurrenziert wird.»

Cablecom versorgt seit Jahren als Kabelnetzbetreiberin den grössten Anteil der Teleclub- Abonnenten in der Deutschschweiz mit den analogen Programmen von Teleclub. Seit März dieses Jahres verfügt Teleclub über eine Konzession für die digitale Ausstrahlung ihres Programms. Der Empfang eines digitalen Programms erfordert eine sogenannte Set-Top-Box. Teleclub ist für die Verbreitung ihrer Programme auf das in der Schweiz grösste Kabelnetz von Cablecom angewiesen. Cablecom macht die Aufschaltung von Teleclub unter anderem von der Bedingung abhängig, dass Teleclub auf den Einsatz ihrer eigenen Set-Top-Box verzichtet, und stattdessen die SwissFun Set- Top-Box der Cablecom verwendet.

Seit 17. September 2002 strahlt Cablecom ein eigenes digitales Abonnementsfernsehen aus. Die Weko ist zum Schluss gelangt, dass Cablecom durch dieses Verhalten mit grosser Wahrscheinlichkeit ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie die Unternehmen, die in Konkurrenz zum eigenen Abonnementsfernsehen stehen, diskriminiert. Damit wird Wettbewerb im Markt für Abonnementsfernsehen praktisch vollständig verhindert. Die Bevorzugung des eigenen Produkts hat aufgrund der Dynamik des Marktes für (digitales) Abonnementsfernsehen weitreichende Folgen auf dessen künftige Struktur, weshalb besondere Dringlichkeit geboten ist. Deshalb muss die Weko bereits vor Erlass des Hauptentscheids dafür sorgen, dass die Wettbewerbsbehinderung beseitigt wird. Cablecom wird aus diesem Grund mittels vorsorglicher Massnahme verpflichtet, ab sofort das digitale Teleclub Programm aufzuschalten und die Teleclub Set-Top- Box zuzulassen. In der gleichzeitig eingeleiteten Untersuchung wird die Weko detailliert prüfen, inwieweit das Verhalten von Cablecom gegen das Kartellgesetz verstösst. – Die Stellungnahme der WEKO im Wortlaut: http://www.wettbewerbskommission.ch/site/g/medien/Medienmitteilungen.Par.0047.Pic0.pdf