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Freitag
04.03.2005

Der Bundesrat hat der Cablecom GmbH erlaubt, die eigenen Informationskanäle in der Deutschschweiz und im Tessin auszubauen. Er hat der Kabelnetzbetreiberin eine entsprechende TV-Konzession erteilt. Um der dominanten Position der Cablecom als Programmverbreiterin Rechnung zu tragen, werden deren Veranstaltertätigkeiten auf dem Info-Kanal nur in beschränktem Umfang zugelassen. Das schreibt das Uvek, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, in einer Pressemitteilung vom Freitag.

Die Cablecom will auf dem Info-Kanal touristische Informationen, Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen, Landschaftsbilder, Wetter- und Fahrplaninformationen sowie Programmhinweise zum eigenen Kabelangebot ausstrahlen. Da dieses geplante Angebot jenen Spielraum übersteigt, den ihr die bisherige Weiterverbreitungskonzession gewährt, ist die Erteilung einer TV-Veranstalterkonzession im Sinne des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) eine Voraussetzung dazu.

Der Bundesrat hat dem Gesuch der Cablecom entsprochen, die Konzession aber strikt auf die erwähnten Inhalte beschränkt. Damit sollen eine eigentliche Konkurrenzierung der von Cablecom weiterverbreiteten TV-Veranstalter, eine Wettbewerbsverzerrung oder eine Gefährdung der Angebots- und Meinungsvielfalt ausgeschlossen werden.