Content:

Mittwoch
19.12.2007

Der Kabelnetzbetreiber Cablecom «ist nicht verpflichtet, U1 TV analog in ihren Kabelnetzen auszustrahlen». Dies teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch mit. Das Amt sei nach einer Prüfung des Gesamtprogramms von U1 TV zum Schluss gekommen, «dass die Voraussetzungen für eine Verbreitungspflicht nicht gegeben sind.» Gegen diesen Entscheid will sich U1 TV vor dem Bundesverwaltungsgericht wehren, wie Sprecher Peter Heeb gegenüber dem Klein Report erklärte. Dessen ungeachtet hat Cablecom am Nachmittag angekündet, U1 TV am Freitag, 21. Dezember, abschalten zu wollen.

Laut Bakom erfüllt das Programm von U1 TV heute die Bedingungen für eine Aufschaltverpflichtung nicht. Ein Must-Carry-Programm müsse «in besonderem Mass zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags beitragen», unterstreicht das Amt. Dies können «Beiträge zu Meinungsbildung, Information und Bildung, die Förderung des schweizerischen Kulturschaffens sowie die Berücksichtigung der schweizerischen föderalistischen Vielfalt» sein. Diesen besonderen publizistischen Anforderungen müsse das Programm in seiner Gesamtheit und nicht nur in einzelnen Sendungen genügen.

Diesen Kriterien genüge das U1-TV-Programm nicht. Sowohl beim neu lancierten Sportfernsehen wie auch im übrigen Programm enthalte das Angebot «zu viele Unbekannte». Darüber hinaus strahle U1 TV «zahlreiche Sendungen aus, die durch kostenpflichtige Mehrwertdienste-Nummern finanziert werden und teilweise dem verfassungsrechtlichen Leistungsauftrag geradezu widersprechen».

Die Cablecom wollte ursprünglich U1 TV per Ende August 2007 aus dem analogen Angebot nehmen, wogegen sich der Sender wehrte. Das Bakom verpflichtete die Cablecom, U1 TV bis zum definitiven Entscheid im analogen Programmangebot zu belassen. - Siehe auch: Cablecom erweitert das HDTV-Angebot, U1 TV sieht sich in Sachen Sport auf dem richtigen Weg und U1 TV gewinnt gegen Cablecom vor Bundesverwaltungsgericht