Nestlé hat mit der Markeneintragung des Werbeslogans «C`est bon la vie» unlauteren Wettbewerb betrieben. So entschied das Bundesgericht, gab einer Freiburger Biskuitfirma Recht und erklärte die Registrierung von Nestlé für nichtig. Die Freiburger Firma Biscuits Bossy verwendet seit Jahrzehnten den Werbeslogan «Biscuits c`est bon la vie» zur Vermarktung ihres Gebäcks. Der Spruch ziert das Firmenpapier und die Fassade des Firmensitzes. Im Juni 2000 bemerkte der Patron, dass Nestlé seit einiger Zeit mit «Nestlé c`est bon la vie» warb.
Er schrieb dem übermächtigen Konkurrenten in Vevey deshalb einen Brief und informierte ihn darüber, dass der fragliche Slogan sein geistiges Eigentum sei. Nestlé fackelte nicht lange und liess zwei Tage nach Erhalt des Schreibens «Nestlé, c`est bon la vie» und «C`est bon la vie» als Marken eintragen. Die Freiburger Firma klagte dagegen zunächst erfolglos vor der Waadtländer Justiz. Das Bundesgericht hat die Berufung von Biscuits Bossy nun teilweise gutgeheissen, die beiden Markenregistrierungen von Nestlé für nichtig erklärt und das Institut für geistiges Eigentum angewiesen, die Eintragungen zu löschen.
Die Lausanner Richter kamen in ihrem Entscheid zum Schluss, dass Nestlé mit der Eintragung der Marken unter den gegebenen Umständen unlauteren Wettbewerb betrieben habe. Das Freiburger Familienunternehmen brauche sich auch nicht dem Risiko auszusetzen, als Teil der Nestlé-Gruppe wahrgenommen zu werden. Dazu: Nestlé ist eine berühmte Marke und damit gut geschützt
Mittwoch
06.04.2005