Das Bezirksamt Brugg (AG) hat einen Händler von sechs illegalen Smartcards für die kostenlose Nutzung eines Pay-TV-Senders zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Kläger waren der Kartenhersteller Kudelski und der deutsche TV-Sender Premiere. Das Bezirksamt stützte sich bei seiner Busse auf das Strafgesetzbuch, wonach auch der Handel mit gefälschten Smartcards strafbar ist, wie Bezirksamtmann Samuel Sumi am Donnerstag auf Anfrage Angaben Kudelskis bestätigte. Die Busse ist gemäss Sumi rechtskräftig.
Die Kudelski Gruppe und der deutsche Bezahlsender Premiere hatten den Händler Ende 2005 beim Bezirksamt Brugg angezeigt. Die Geldstrafe sei eine klare Botschaft an Händler und allfällige Nutzer, «dass Fernsehpiraterie kein Kavaliersdelikt» sei, teilte Kudelski mit. Im Kanton Zug waren im März von einem Einzelrichter zwei Verkäufer von illegalen Smartcards mit Geldstrafen von je 2500 Franken gebüsst worden. Sie mussten zudem den widerrechtlich erlangten Vermögensvorteil von 20 000 Franken abliefern. Kläger war unter anderem Kudelski gewesen.
Die ausgesprochenen Geldbussen sind für Kudelski von Bedeutung, weil es gemäss Medienberichten immer wieder vorkommt, dass Hacker den einen oder anderen Kartencode knacken. Damit entgehen den Anbietern von Bezahlfernsehen Einnahmen. Kudelski mit Hauptsitz in Cheseaux-sur-Lausanne VD ist nach eigenen Angaben mit 71 Millionen aktiven Karten ein führender Anbieter von Sicherheitstechnologien für digitales Fernsehen. Die Smartcards ermöglichen gegen eine Gebühr, mit einem Decoder-Gerät verschlüsselte Fernsehsignale zu empfangen.
Donnerstag
07.06.2007