Content:

Freitag
24.06.2005

Ein erigierter Penis in einer Kontaktanzeige im Internet ist Pornografie. Weil das elektronische Inserat auch für Minderjährige zugänglich war, ist der Urheber laut Bundesgericht zu Recht mit 500 Franken gebüsst worden. Auf einer Homepage für Homosexuelle war im April 2003 ein Kontaktinserat erschienen. Ein Bild zeigte den erigierten Penis eines Mannes. Zwar konnte die Anzeige nur nach einer Registrierung betrachtet werden. Allerdings war diese auch Minderjährigen möglich. Das Zürcher Obergericht verurteilte den Urheber des Inserats im vergangenen September wegen Pornografie zu 500 Franken Busse. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid auf Beschwerde des Verurteilten nun bestätigt. Laut den Lausanner Richtern steht zunächst fest, dass das Bild pornografischen Charakter aufweise.

Dass der Inserent nach seinen Angaben «mit der Kontaktanzeige einen Menschen suche und nicht pornografisches Konsumgut liefern wolle», ändere daran nichts. Weiter ist laut Bundesgericht die Strafbarkeitsvoraussetzung erfüllt, dass auch Minderjährige Zugang zum fraglichen Bild haben konnten. Wohl hätten Hinweise bestanden, dass das «Eintreten» in die Website nur über 18-Jährigen und erst nach einer Registrierung gestattet sei. Es habe jedoch keine Überprüfung des angegebenen Geburtsdatums gegeben, es sei nicht einmal die Eingabe von Name und Adresse nötig gewesen.