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Donnerstag
15.05.2008

Ein Westschweizer Journalist muss für die Publikation eines Artikels über das Drama auf dem Lausanner Grand-Pont definitiv die Busse von 4000 Franken bezahlen. Das Bundesgericht bestätigte seine Verurteilung wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen. Der Journalist hatte im Oktober 2003 in der Zeitschrift «L'Illustré» einen langen Beitrag unter dem Titel «Das Drama vom Grand-Pont in Lausanne - Die Befragung des verrückten Lenkers» publiziert. Er stützte sich dabei auf Protokolle der Polizei und des Untersuchungsrichters von der Einvernahme des Täters.

Die Unterlagen waren dem Reporter anonym zugespielt worden, wobei er um ihren vertraulichen Charakter wusste. Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen zu 4000 Franken Busse. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern überwiegt die Wichtigkeit des Untersuchungsgeheimnisses das Informationsinteresse, selbst wenn das Drama vom Grand-Pont grosses Echo in den Medien hervorgerufen habe.

Im Juli 2003 war ein Autolenker auf das Trottoir der Lausanner Brücke Grand-Pont gerast. Er fuhr zehn Fussgänger an. Drei Menschen starben. Der Täter wurde wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes schuldig gesprochen und wegen Unzurechnungsfähigkeit verwahrt.