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Dienstag
19.06.2007

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat der deutschen Illustrierten «Bunte» verboten, weiterhin Fotos der Schweizer Lebensgefährtin des Musikers Herbert Grönemeyer zu veröffentlichen. Die Zürcherin müsse eine Berichterstattung über ihre Privatsphäre nicht hinnehmen, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. Die beiden strittigen Fotos zeigen Grönemeyer und die Klägerin in Rom in einem Café und beim Bummeln in einer Fussgängerzone. Dies war laut BGH eine «erkennbar private Situation, die in keinem Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis» stehe. Weil die Bilder keinen Beitrag «von allgemeinem Interesse» oder «eine Information über ein zeitgeschichtliches Ereignis» seien, dürften diese auch nicht veröffentlicht werden.