Content:

Mittwoch
25.02.2009

Nur wenige Tage nach der Publikation eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) wegen Verstössen gegen die Sponsoring-Vorschriften hat die SRG einen zweiten Schlag zum selben Thema erhalten. Diesmal betrifft es die Alinghi-Spezialsendungen von 2007. Mit diesen habe das Schweizer Fernsehen (SF) unzulässige Werbung für den Sponsor UBS betrieben, weshalb die SRG 211 000 Franken der erzielten Einnahmen an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) abgeben soll. Beim früheren Fall geht es um 341 000 Franken, die die SRG abgeben muss. Bei beiden Themen sei noch nicht entschieden, ob die SRG deswegen an das Bundesgericht gelangen wolle, gab SRG-Sprecher Daniel Steiner am Mittwoch bekannt.

Die Grossbank UBS hatte beim America`s Cup von 2007 in Valencia sowohl das Team Alinghi als auch drei SF-Spezialsendungen gesponsert. Beim Hinweis auf die UBS als Sponsor wurde ein Wendemanöver des Bootes gezeigt, auf dessen Rumpf auffällig das UBS-Logo prangte. Gleichzeitig wurde der Text eingespielt «Alinghi in Valencia - mit UBS». Unmittelbar danach wurde zudem grossflächig das UBS-Logo eingeblendet. Das Bakom wertete dies als unzulässige Werbeaussage zu Gunsten der UBS und verfügte die Einziehung der entsprechenden Einnahmen von 211 000 Franken.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der SRG nun abgewiesen und den Entscheid des Bakom bestätigt. Die Richter in Bern teilen die Ansicht des Bakom, dass die SRG nicht primär auf das UBS-Sponsoring der SRG-Sendungen hingewiesen hat, sondern in erster Linie auf das finanzielle Engagement der Bank bei Alinghi. Dies laufe auf eine unzulässige Imagewerbung zu Gunsten der UBS hinaus. In erlaubter Weise hätte auf das Sendungssponsoring der UBS laut den Richtern in Bern etwa mit «Diese Sendung ermöglicht Ihnen UBS» oder etwas Ähnlichem hingewiesen werden dürfen.

Erst vor zehn Tagen hatte das Bundesverwaltungsgericht die SRG wegen unzulässiger Sponsorenwerbung für den TCS im Rahmen der Sendungen «Einfachluxuriös» und «Meteo» gerüffelt. Das Urteil hat die Nummer A-3364/2008 und ist im Worlaut ist auf http://www.bundesverwaltungsgericht.ch zu finden. - Siehe auch: Teure Niederlage für SRG wegen unzulässigen Sponsorings und SRG-Sponsoring-Verstoss: «Das hätte man wissen müssen»