Content:

Dienstag
05.04.2011

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) gegen Google Street View gutgeheissen. Die im Rahmen von Street View erfolgte Datenbearbeitung «verstösst gegen die Bearbeitungsgrundsätze des Datenschutzgesetzes und lässt sich nicht durch überwiegende private oder öffentliche Interessen rechtfertigen», lautete das Urteil vom 30. März 2011 des Bundesverwaltungsgerichts. Die Forderungen wurden in allen wesentlichen Punkten vom Gericht gestützt, teilte Datenschützer Hanspeter Thür am Montagabend mit.

Google müsse «darum besorgt sein, sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden», schreibt das Gericht. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen (Gefängnissen, Spitälern, Frauenhäusern) müsse Google ausserdem «nebst den Gesichtern auch weitere individualisierende Merkmale wie Hautfarbe, Kleidung, Hilfsmittel von körperlich behinderten Person, etc.» so verwischen, dass die abgebildeten Personen nicht mehr erkennbar seien.

Auch musste Google über die Panoramafreiheit belehrt werden. Google dürfe keine Bilder von Privatbereichen wie umfriedeten Gärten oder Höfen machen, «die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben», und müsse «solche bereits vorhandenen Bilder aus Google Street View entfernen oder eine Einwilligung (der betroffenen Personen) einholen», heisst es weiter. Aufnahmen von Privatstrassen seien hingegen weiterhin gestattet, wenn diese «hinreichend unkenntlich gemacht worden sind und keine Privatbereiche zeigen».

Der Datenschutzbeauftragte erliess im September 2009 eine Empfehlung, mit der er den Internetkonzern aufforderte, dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre besser Rechnung zu tragen. Google lehnte die Forderungen jedoch in weiten Teilen ab, weshalb es zur Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht kam.

Bei Google ist man über den Entscheid enttäuscht: «Street View hat sich als äusserst hilfreich für Millionen von Schweizern erwiesen, wie auch für Unternehmen und touristische Einrichtungen. Jeder vierte Schweizer hat Street View seit dem Start schon einmal benutzt. Wir werden die Urteilsbegründung prüfen und untersuchen, was das Urteil für Street View in der Schweiz bedeutet und welche Möglichkeiten der Berufung bestehen», so Peter Fleischer, Global Privacy Counsel von Google, in einer Stellungnahme am Montagabend.