Der Bundesrat hält es für recht und billig, dass Lokalradios die Autofahrer nicht vor Radarfallen warnen dürfen. Gemäss Bundesrat kann die Konzessionsbehörde «die Ausstrahlung bestimmter Sendungsarten untersagen, die der Erfüllung des Leistungsauftrags zuwiderlaufen». Bei Radarwarnungen sei dies zweifellos der Fall: Solche Warnungen wirkten den Anstrengungen des Bundes und der Kantone zugunsten der Verkehrssicherheit entgegen. Das schreibt der Bundesrat in einer Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Dominique de Buman (CVP/FR).
Donnerstag
27.11.2008